Kirchenvorstand

(c) Evang. Kirchengemeinde SchalkhausenDer Kirchenvorstand und der erweiterte Kirchenvorstand unserer Gemeinde setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Den Vorsitz im Kirchenvorstand hat Pfarrer Jonathan Gerber inne.

Der Kirchenvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Pfarrer Jonathan Gerber (Vorsitz), Manuel Gehret, Michael Hufnagel, Tanja Müller-Kasparek, Andreas Renz, Anja Schmid, Dr. Wolfgang Schröter (stellvertretender Vertrauensmann), Dieter Stamminger, Herbert Stamminger (Vertrauensmann des Kirchenvorstands).

Erweiterter Kirchenvorstand:

Gerhard Keil, Hartmut Schwab.

Beauftragte für die unterschiedlichen Arbeitsgebiete in unserer Gemeinde:

Frauenarbeit:

Anja Schmid; Frauenkreis: Wilma Papenfuß, Irmgard Gehret

Männerarbeit Dieter Stamminger
Umweltarbeit: Michael Hufnagel
Konfirmandenarbeit: Tanja Müller-Kasparek
Erwachsenenbildung: NN
Ökumene: Hartmut Schwab
Kinder- und Jugendarbeit:

Manuel Gehret

Krabbelgruppe: NN

Kindergartenausschuss:

Manuel Gehret

Dekanatssynode:

Herbert Stamminger, Dr. Wolfgang Schröter;

Stellvertreter: Andreas Renz, Anja Schmid

Kindergottesdienst: Anja Schmid, Irmgard Luger
Beauftragter für Mission: Andreas Renz

Sicherheitsbeauftragter:

Gerhard Keil (Kita, Gemeindehaus, Kirche)
Seniorenarbeit: Ursula Seefried

Bauausschuss:

Michael Hufnagel, Hartmut Schwab, Dieter Stamminger, Herbert Stamminger

Öffentlichkeitsarbeit:

Anja Schmid

Homepage: Johannes Schad

Gemeindebrief: Alexander Müller, Mathias Neigenfind, Anja Schmid, Wolfgang Stamminger

Finanzausschuss: Michael Hufnagel, Dr. Wolfgang Schröter
Kirchenpfleger: NN
Stand: 24.10.2022

Bedeutung des Kirchenvorstandes

Der Kirchenvorstand ist ein Team, das die Kirchengemeinde geistlich leitet. Er vertritt die Kirchengemeinde in allen Belangen. Er trägt die Verantwortung und trifft verbindliche Entscheidungen für alle Aufgaben und Aktivitäten, für rechtliche und geistliche Fragen im Leben der Gemeinde. Unser Pfarrer und die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser Aufgaben.

Welche Aufgaben und Rechte hat der Kirchenvorstand?

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind vielfältig und geben weitreichende Möglichkeiten, das Gemeindeleben mit zu gestalten.

Gottesdienst: Der Kirchenvorstand verantwortet den Rahmen der Gestaltung und liturgischen Handlungen eines Gottesdienstes. Ebenso beschließt er über die Einführung neuer Gottesdienstformen und die Gottesdienstzeiten.

Konfirmandenunterricht / Kindergottesdienst: Der Kirchenvorstand ist u.a. verantwortlich für die Planung und Inhalte des Konfirmandenunterrichtes und die Form des Kindergottesdienstes.

Kirchliche Gebäude: Der Kirchenvorstand entscheidet über die Überlassung der Gottesdienst- und Gemeinderäume für besondere Veranstaltungen.

Kirchengemeinde: Im Kirchenvorstand werden Fragen des christlichen Glaubens und des Lebens besprochen. Bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle, wirkt der Kirchenvorstand mit. Alternierend wählt er aus drei vorgeschlagenen Kandidatinnen/ Kandidaten aus oder stimmt einem Vorschlag des Landeskirchenrates zu bzw. lehnt ihn ab.

Förderung des Gemeindeaufbaus und des Gemeindelebens: Der Kirchenvorstand unterstützt und fördert vor allem die Bereiche: Diakonie, Mission, Männer- und Frauenarbeit, Kinder- und Jugendarbeit, Eltern- und Familiendienste, Seniorenarbeit, Kirchenmusik, Ökumene etc.

Konfliktmanagement: Bei Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Gemeinde übernimmt der Kirchenvorstand die Funktion eines Vermittlers.

Spenden: Für besondere kirchliche Aufgaben engagieren sich die Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher, um Spenden und freiwillige Dienstleistungen zu gewinnen.

Auf vermögensrechtlichem Gebiet hat der Kirchenvorstand folgende Aufgaben: Er verwaltet das Ortskirchenvermögen. Er beschließt über Haushaltsplan und Rechnung, die Erhebung des Kirchgeldes und stellt Mitarbeitende in der Kirchengemeinde ein.

Aber nicht nur innerhalb der Gemeinde kann der Kirchenvorstand Einfluss nehmen - auch auf landeskirchlicher Ebene wirkt er mit: Die Kirchenvorstände schicken aus ihrem Team Frauen und Männer in die Dekanatssynoden, die regionalen Kirchenparlamente. Alle sechs Jahre wählen sie die Mitglieder der Landessynode. Diese besteht aus Ehrenamtlichen der verschiedensten Berufe und Regionen und aus Pfarrerinnen und Pfarrern. Die Entscheidungen der Synode spiegeln die Vielfalt des evangelischen Glaubenslebens wieder.

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